Verrechnungspreiserklärung und ihre Position im Steuersystem
Die Verrechnungspreiserklärung (Informationen zu Verrechnungspreisen) ist das letzte Element zur Erfüllung der Verrechnungspreispflichten in Polen. Im Rahmen der Verrechnungspreiserklärung sind Steuerpflichtige verpflichtet, die mit verbundenen Unternehmen abgeschlossenen Geschäfte darzustellen, die der Dokumentationspflicht unterliegen. Wichtig ist, dass in der Erklärung auch diejenigen Transaktionen angegeben werden, die die entsprechenden Dokumentationsschwellen überschreiten, aber aufgrund der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Ausnahmen bei der Dokumentation nicht erstellt wurden.
Zu den Informationen über Verrechnungspreise sollten alle Daten über kontrollierte Transaktionen gehören, die der Steuerpflichtige in einem bestimmten Steuerjahr durchgeführt hat und die der Dokumentationspflicht unterlagen.
Ausfüllen der Verrechnungspreiserklärung
Im Bereich Verrechnungspreise bieten wir umfassende Dienstleistungen rund um die Erstellung von Verrechnungspreiserklärung an.
Vorbereitung der Verrechnungspreiserklärung
Überprüfung der Richtigkeit der Verrechnungspreiserklärung
Laufende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Erklärungen
Das Wesentliche der Verrechnungspreiserklärung gemäß den Verrechnungspreisvorschriften
Die von Steuerzahlern an die Steuerbehörden übermittelten Informationen über Verrechnungspreise sind ihr grundlegendes Instrument zur Klassifizierung von Unternehmen für mögliche Steuerprüfungen im Bereich Verrechnungspreise. Die Verrechnungspreiserklärung spiegelt die tatsächliche Art und Weise der Durchführung von Transaktionen mit verbundenen Unternehmen wider und bestätigt deren Marktcharakter, was gleichzeitig den Inhalt der lokalen Verrechnungspreisdokumentation widerspiegelt.
Durch die Inanspruchnahme der SWGK-Dienste wird Ihnen garantiert, dass die Verrechnungspreiserklärung in Übereinstimmung mit dem geltenden Rechtsstand und dem Inhalt der zuvor erstellten lokalen Verrechnungspreisdokumentation ausgefüllt wird.